Παρασκευή 4 Ιουλίου 2014

Mindestlohn: Ein Milliardengeschenk für 8,50 Euro


3/7/2014

Von Dietrich Creutzburg

Der Mindestlohn kommt, ein Großversuch beginnt. Sicher ist: Es wird in Zukunft weniger Niedriglöhne geben – vielleicht aber nur, weil die Arbeitsplätze verschwinden. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Endlich würden die „unwürdigen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt durchbrochen“, jubiliert die SPD. Künftig würden „wirksam Schieflagen am Arbeitsmarkt verhindert“, lobt die CDU/CSU. An diesem Donnerstag will die große Koalition im Bundestag jenes lange Zeit umstrittene Gesetz beschließen, das Deutschland erstmals einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn bescheren wird. Die Bundesregierung hat dem Werk den kunstvollen Namen „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ verliehen. Doch was genau wird sich damit ändern? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wer bekommt den Mindestlohn?

Grundsätzlich betrifft das Gesetz alle Arbeitnehmer, die heute weniger als 8,50 Euro je Stunde erhalten. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren sind aber unter bestimmten Bedingungen niedrigere Löhne erlaubt. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden vom 1. Januar 2015 an zunächst 3,7 Millionen Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung auf 8,50 Euro erhalten. Zum 1. Januar 2017 würden es dann insgesamt 4,7 Millionen Arbeitnehmer sein, so die Prognose.

Was arbeiten die Niedriglöhner, die profitieren könnten?

In der Landwirtschaft arbeiten bisher 44 Prozent der Beschäftigten für Löhne von weniger als 8,50 Euro, im Gastgewerbe sind es 36 Prozent, im Bank- und Versicherungsgewerbe dagegen nur 7 Prozent. Das zeigt eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft. Als typische Niedriglohnbranchen gelten daneben traditionell etwa die fleischverarbeitende Industrie, das Friseur- und das Bäckerhandwerk, die Zeitarbeit und das Taxigewerbe. Etwa 60 Prozent der Niedriglöhner haben nur einen Minijob.

Wo arbeiten die Niedriglöhner, die profitieren könnten?

Im Osten haben etwa 30 Prozent der abhängig Beschäftigten einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro. Im Westen sind es rund 15 Prozent. Zugleich haben Kleinstbetriebe einen deutlich höheren Anteil an Beschäftigten mit Löhnen von unter 8,50 Euro als Großbetriebe. In Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten sind es gut 40 Prozent, in Betrieben mit mehr als 2000 Beschäftigten sind es hingegen nur 8 Prozent, wie Daten des Sozioökonomischen Panels zeigen.

Welche Arbeitnehmer bekommen den gesetzlichen Mindestlohn vorerst nicht?

Erst einmal alle, die durch den Mindestlohn arbeitslos werden; wie viele das sein werden ist allerdings stark umstritten. Daneben sind zwei Ausnahmeregelungen sowie die Übergangsregelung für Branchen mit tariflichen Mindestlöhnen zu beachten: Zum einen haben Jugendliche unter 18 Jahren keinen Anspruch auf die 8,50Euro, sofern sie noch keine fertige Berufsausbildung haben. Zum anderen dürfen Langzeitarbeitslose – also Menschen, die mindestens ein Jahr lang arbeitslos waren – nach dem Einstieg in eine neue Arbeit sechs Monate lang unter 8,50 Euro bezahlt werden.

Für welche Branchen gibt es Übergangsregelungen?

Für Zeitungszusteller ist eine gesetzliche Sonderregel vorgesehen: Für sie gilt im Jahr 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 6,38 Euro und im Jahr 2016 von 7,23 Euro. Für andere Branchen gilt: Falls es dort einen von der Bundesregierung anerkannten tarifvertraglichen Branchenmindestlohn gibt, dürfen die 8,50 Euro noch bis längstens Ende 2016 unterschritten werden. Das ist etwa für die fleischverarbeitende Industrie, für die Zeitarbeit und für das Friseurhandwerk schon geklärt. Beispiel Zeitarbeit: Nach dem Tarifvertrag beträgt dort der Mindestlohn im Westen zwar schon heute 8,50 Euro, im Osten (derzeit: 7,86 Euro) wird dieser Wert aber erst 2016 erreicht. Verhandlungen über weitere solche Tarifverträge laufen in der Landwirtschaft und im Gastgewerbe; auch für die angestellten Taxifahrer wird so etwas geprüft. Bedingung ist jeweils ein bundesweiter Tarifvertrag.

Wie viele Arbeitsplätze wird der Mindestlohn vernichten?

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